Klassismus als Menschenrechtsperspektive in der Familienhilfe

Impulse für eine praxisorientierte Menschenrechtsbildung im Studium der Sozialen Arbeit

Autor/innen

  • Vera Taube Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt

Abstract

Die Familienhilfe in Deutschland umfasst verschiedene Einrichtungen und Angebote wie Jugendämter, Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungsstellen, Jugendzentren, Jugendwohlfahrtsverbände, Schulsozialarbeit, Jugendbildungseinrichtungen, Pflegefamilien und Heime. Diese Einrichtungen bieten eine breite Palette von Dienstleistungen und Unterstützung an, einschließlich Beratung, Betreuung, Erziehungshilfe, Freizeit- und Bildungsangebote sowie Hilfe bei der Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen. Darüber hinaus üben Institutionen der Jugendhilfe das staatliche Wächteramt zur Sicherung des Kindeswohls aus. Die Jugendhilfe wird von den Jugendämtern der Städte und Gemeinden koordiniert und finanziert, während die verschiedenen Einrichtungen und Angebote von unterschiedlichen Trägern betrieben werden. Das Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.

Das Jugendhilfesystem in Deutschland ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt, dessen Vorgaben eine lebensweltorientierte und sozialpädagogisch ausgerichtete Praxis rahmen. Es gilt sowohl am Verhalten als auch an Verhältnissen zu arbeiten und damit individuellen sowie gesellschaftlichen Aspekten sozialer Probleme Rechnung zu tragen.

Die Adressat:innen der Jugendhilfe sind meist von Armut betroffen und damit einhergehenden strukturellen Diskriminierungen ausgesetzt, die ihre Lage weiter prekarisieren. Damit stehen die Fachkräfte im Handlungsfeld Familienhilfe insbesondere vor der Herausforderung, nicht selbst strukturelle Diskriminierungen zu reproduzieren, sondern dem aus dem Selbstverständnis des Feldes erwachsenden Auftrag, Diskriminierungen abzubauen und positive Lebensbedingungen zu schaffen gerecht zu werden. Dieses Selbstverständnis generiert sich nicht nur aus den Theoriebezügen des Feldes, sondern darüber hinaus auch aus dem Verständnis der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession.

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Veröffentlicht

14.12.2023